Heute freuen wir uns, das kürzlich synthetisierte deuterierte Octamethylcyclotetrasiloxan (D4) vorstellen zu können, eines der am häufigsten vorkommenden Siloxane in der Umwelt.
Diese Substanz wird von Verbrauchern in Kosmetika und Körperpflegeprodukten, Wasch- und Reinigungsprodukten, Polituren und Wachsen verwendet. Es wird auch in der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung verwendet, und seine industrielle Verwendung umfasst u.a. Textilbehandlungsprodukte und Farbstoffe. Die Freisetzung von D4 in die Umwelt, entweder als reine Substanz oder als Beiprodukt von Silikonen, erfolgt höchstwahrscheinlich durch Reinigungs- und Körperpflegeprodukte, Maschinenwaschflüssigkeiten / -waschmittel, Autopflegeprodukte, Farben und Beschichtungen oder Klebstoffe, Duftstoffe und Lufterfrischer.
Im Allgemeinen sind zyklische Siloxane allgegenwärtig und können in einigen Arten von Wasserlebewesen nachgewiesen werden. Im Jahr 2018 charakterisierte die EU-Kommission D4 aufgrund seiner PBT-Eigenschaften (persistent, bioakkumulativ und toxisch) und vPvB-Eigenschaften (sehr persistent, sehr bioakkumulativ) als besonders besorgniserregenden Stoff (Substance of Very High Concern – SVHC) und es wurde als Kandidat in die EU-REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) -Liste zur Autorisierung aufgenommen. Nach der von der Europäischen Union genehmigten harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung (ATP15) ist dieser Stoff für Wasserlebewesen mit langanhaltenden Auswirkungen sehr giftig und steht im Verdacht, die Fruchtbarkeit zu beeinträchtigen.
Eine Bewertung der EU-Kommission ergab, dass D4 nicht in abwaschbaren kosmetischen Produkten in einer Konzentration von 0,1% (w/w) oder höher in Verkehr gebracht werden darf. Diese Verordnung trat am 31. Januar 2020 in Kraft.
Referenzen:
- “Candidate List of substances of very high concern for Authorisation – Octamethylcyclotetrasiloxane”. ECHA, June 27, 2018.
- “Commission Regulation (EU) 2018/35 of 10 January 2018 amending Annex XVII to Regulation (EC) No 1907/2006 of the European Parliament and of the Council concerning the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (REACH) as regards octamethylcyclotetrasiloxane (‘D4’) and decamethylcyclopentasiloxane (‘D5’)”
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